Auslandsjahr mit Behinderung
Highschooljahr trotz besonderer Herausforderung
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Körperliche Behinderung, Seh-/Hörbehinderung oder andere Herausforderungen wie LRS, Legasthenie, ADS oder ADHS stellen für die meisten Länder Europas, Nordamerikas und Ozeaniens kein Hindernis für einen Highschoolaufenthalt dar. Wer für ein Schuljahr oder -halbjahr ins Ausland möchte und besonders herausgefordert ist, muss nicht auf seinen Wunsch verzichten. Vor allem die angloamerikanischen Schulen bemühen sich besonders um die Integration und Unterstützung dieser Schüler während eines Auslandsjahr. Förderprogramme als Bestandteil des Schulalltags sind üblich. Öffentliche High Schools sind in der Regel besonders behindertengerecht gebaut. In manchen Fällen und je nach Zielland ist eine vorherige Klärung der Möglichkeiten notwendig. Dabei geht es um die Sicherstellung angemessener Betreuung des Teilnehmers während des Auslandsjahrs.
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Die Teilnahme hängt weniger vom Grad der Behinderung als von der Eigenständigkeit des Teilnehmers und inwiefern er seinen Alltag alleine bewältigen kann und wo Hilfe benötigt wird. Natürlich müssen alle Interessenten die gleichen Voraussetzungen erfüllen: Anpassungsfähigkeit, persönliche Reife, Toleranz, Interesse an der fremden Kultur, Bereitschaft am Leben der Menschen teilzunehmen usw. Fazit: Will ein Schüler an einem Highschool-Programm teilnehmen, stellt die besondere Herausforderung des Schülers nicht zwangsläufig ein Hindernis für den Auslandsaufenthalt dar.
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