FAQ - Frequently Asked Questions
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Echte Fragen von echten Menschen: Wer an einem High School-Programm teilnehmen will, hat viele Fragen. Mit dieser FAQ-Seite möchten wir eure Fragen, die ihr bereits im Vorfeld haben könntet, gerne beantworten.
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| Q: |
Kann ich nach meinem Schulabschluss wirklich eine High School im Ausland besuchen? |
| A: |
Ja. Der Schulabschluss (Abitur, Matura, mittlere Reife, qualifizierter RS-Abschluss, erweiterter Sekundarabschluss I usw.) schränkt zwar die Wahl der Länder ein, verhindert jedoch nicht die Teilnahme an einem Schüleraustausch-Programm. Wir haben eine Seite mit Details für euch zusammengestellt. Diese Seite findet ihr hier. [mehr]
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| Q: |
Ist es denn auch noch möglich, sich für ein Stipendium zu bewerben, wenn man nach dem Schulabschluss auf eine Highschool gehen möchte? |
| A: |
Stipendien und Schüler-BAföG gibt es für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Abitur oder Matura leider nicht. Da du dann auch noch kein Student bist, kannst du auch kein Studenten-BAföG beantragen.
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| Q: |
Ist es verpflichtend, einen Austauschschüler aus dem Zielland aufzunehmen? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit, dies anders zu regeln? Meine Eltern sind von dieser Idee nämlich nicht sehr begeistert. |
| A: |
Nein, du bist nicht verpflichtet eine Schülerin bzw. einen Schüler aus dem Ausland aufzunehmen.
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| Q: |
Momentan bin ich in der 11. Klasse und kann mittlerweile kein Austauschjahr mehr innerhalb meiner Schulzeit machen. Allerdings hab ich auf eurer Internetseite gesehen, dass es auch möglich sei, ein Austauschjahr nach dem Abitur zu machen. Wenn es alles so klappt, werde ich die Schule im Alter von 17 Jahren verlassen. Wäre es dann noch möglich ein Austauschjahr in den USA zu machen? |
| A: |
Mit 17 Jahren ist ein Auslandsjahr (oder –halbjahr) in den USA überhaupt kein Problem! Wenn du die Kriterien und Rahmenbedingungen erfüllst, steht dir nichts im Wege. Weitere Details findest du auf unserer High School USA-Seite. [mehr]
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| Q: |
Welche Stipendienmöglichkeiten gibt es? |
| A: |
Es gibt u. a. Stipendien vom Deutschen Fachverband High School (DFH), für die du dich bewerben kannst. Details findest du hier. [mehr] Von unserem Partner gibt es sog. Weltbürger-Stipendien, die für Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Abitur bzw. Matura offen sind. Nähere Details hierüber kannst du hier finden. [mehr] Außerdem gibt es auch das sogenannte Schüler-BAföG, das die laufenden Kosten im Ausland abdeckt. Informationen über die Zuständigkeit und Ansprechpartner findest du bei uns auf der Website. [mehr]
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| Q: |
Wenn ich die High School Broschüre bestelle, kostet das etwas? |
| A: |
Nein, unser Informationsmaterial, unsere Beratung und unsere Hilfe bei Fragen und Unsicherheiten sind für alle kostenlos und unverbindlich.
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| Q: |
Wenn ich zu einem Informationsabend kommen möchte, muss ich dann etwas bezahlen? |
| A: |
Nein, unsere Informationsveranstaltungen und die Beratung sind kostenlos und unverbindlich.
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| Q: |
Ich habe auf eurer Internetseite über ein Schuljahr nach dem Abitur gelesen. Kann man an dem Programm auch teilnehmen, wenn man aus Österreich/der Schweiz kommt? |
| A: |
Ja, selbstverständlich. Unsere Highschool-Programme sind für Menschen aller Länder offen.
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| Q: |
Hallo, ich habe eine Frage, und zwar wollte ich mal wissen, ob es auch möglich wäre, dass zwei Kinder in eine Gastfamilie können, weil meine Freundin und ich würden sehr gerne zusammen einen Austausch machen. |
| A: |
Der Aufenthalt mit einer Freundin in derselben Gastfamilie ist leider nicht möglich, denn es widerspricht dem Sinn eines solchen Programms: bei Schulbesuchsprogrammen geht es überwiegend um die eigene Entwicklung (Eigenständigkeit, Selbständigkeit, Reifung usw.). Natürlich ist der Spaßfaktor wichtig, dennoch steht das Persönliche im Vordergrund.
Manche Schülerinnen und Schüler versuchen an die gleiche Schule zu kommen (vor allem bei unseren Programmen mit Schulwahl, z. B. in Kanada, Neuseeland, Australien, Großbritannien etc.). Wir raten jedoch immer davon ab, da wir in der Vergangenheit überwiegend schlechte Erfahrungen dabei hatten - vor allem entstehen Neid und Eifersucht zwischen den Freunden. Auch hier sollte das Eigene und Persönliche im Vordergrund stehen.
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| Q: |
Unsere Tochter möchte ab Spätsommer nächsten Jahres für ein Jahr in die USA an eine High School (öffentl. Schule, keine Privatschule). Eine Gastfamilie haben wir bereits organisiert. Diese hat auch bereits fest zugesagt. Würden Sie die organisatorischen Abläufe dennoch übernehmen und organisieren? |
| A: |
Selbstverständlich würden wir das Organisatorische für Ihre Tochter übernehmen. Wir haben häufiger sog. „Self-Placements“, d. h. Schüler, die bereits eine Gastfamilie in den USA haben. Zu beachten ist jedoch, dass diese Familie nicht mit Ihnen bzw. Ihrer Tochter blutsverwandt sein darf und dass die Familie ihren Wohnsitz dauerhaft in den USA hat (Visumsbestimmung für das sog. J1-Visum).
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| Q: |
Wenn ich meinen Schulabschluss im Ausland mache, kann ich in Deutschland troztdem studieren? |
| A: |
Bei A-Levels (GB), Baccalauréat (F), Bachillerato (E) sowie allen europäischen Schulabschlüsse ist der Hochschulzugang durch EU-Richtlinien sichergestellt.
Außerdem ist das National Certificate of Educational Achievement (Neuseeland) in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt (s. anabin-Server). Da das neuseeländische Schulsystem nicht zwischen Realschule und Gymnasium unterscheidet, können auch Realschüler mit einem neuseeländischen Schulabschluss in Deutschland studieren. Darüber hinaus gibt es das International Baccalaureate (“IB”), auch “internationales Abitur” genannt. Dieser Schulabschluss sichert eine weltweite Hochschulzugang. Anerkennung in Deutschland durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (Beschluss vom 3. Oktober 1986 i. d. F. 18. November 2004). Wichtiger Hinweis: bei allen vorgenannten Schulabschlüssen gilt ein Mindestaufenthalt von 2 Jahren.
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| Q: |
Ich möchte im Januar nach Australien. Wie bewerbe ich mich? |
| A: |
Das Anmeldeverfahren ist relativ leicht: einfach online gehen und dich anmelden oder aus dem Katalog das Anmeldeformular ausfüllen und einsenden (Post, Fax, E-Mail) oder du kommst einfach vorbei und füllst das Formular bei uns aus.
Wir haben eine spezielle Seite mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung, damit du genau weißt, wie das Bewerbungsverfahren abläuft. Die Anleitung findest du hier. [mehr]
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| Q: |
Was sind "J1-Visa" und "F1-Visa"? Ich verstehen den Unterschied nicht. |
| A: |
Ein J1-Visum ist ein Nicht-Einwanderungsvisum für Schüler und Studenten, die eine befristete Zeit in den USA verbringen möchten. Dieses besondere Visum unterliegt besonderen Bedingungen und ist für den kulturellen Austausch (z. B. ein High-Schooljahr) vorbehalten. Für ein J1-Visum benötigst du einen Sponsor, z. B. deine Austauschorganisation. Ein J1-Visum kann nicht verlängert oder erneut beantragt werden.
Ein F1-Visum ist ein temporäres Nicht-Einwanderungsvisum für Schüler und Studenten, die in den USA vollzeit zur Schule oder Universität gehen. Im Allgemeinen ist dieses Bildungsvisum für Schülerinnen und Schüler, die eine Privatschule oder eine Schule aus dem Select-Programm oder ein College/eine Universität besuchen wollen. Für dieses Visum benötigst du keinen gesonderten Sponsor.
Bei einem sog. J1-Programm erhält weder die Schule noch die Gastfamilie irgendeine Entschädigung von dir oder deinen Eltern. Bei einem F1-Programm musst du jedoch sowohl Schulgeld als auch eine Aufwandsentschädigung für die Gastfamilie bezahlen (beides im Programmpreis enthalten).
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Q:
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Unser Sohn hat ADS. Er ist medikamentös gut eingestellt und hat auch durchschnittliche bis gute Noten. Kann er an einem Auslandsprogramm teilnehmen? |
A:
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Ja! Jugendliche mit besonderen Herausforderungen müssen nicht auf den Wunsch, ein Auslandsjahr oder ein Auslandshalbjahr verzichten. Wir haben eine Seite eingerichtet mit ersten Informationen für Schülerinnen und Schüler besonders herausgefordert sind (ADS, ADHS, LRS, körperliche Behinderung, Seh-/Hörbehinderung u.ä.). Hier gibt es mehr Infos. [mehr] |
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Unsere Kontaktdaten: admundi Language Services Am Fallturm 7 D-28359 Bremen Tel.: (0421) 56 01 25 Fax: (0421) 566 94 55 Email:
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