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Auslandsjahr trotz besonderer HerausforderungKörperliche Behinderung, Seh-/Hörbehinderung oder andere Herausforderungen wie Lese-Rechtschreibschwäche ("LRS"), Legasthenie, ADS oder ADHS stellen für die meisten Länder Europas, Nordamerikas und Ozeaniens kein Hindernis für einen Highschoolaufenthalt dar.

Wer für ein Schuljahr oder -halbjahr ins Ausland möchte,  muss deshalb nicht auf seinen Wunsch verzichten.

Vor allem die Schulen in den USA, England, Kanada, Australien und Neuseeland bemühen sich besonders um die Integration und Unterstützung dieser Schüler während eines Auslandsjahr. Förderprogramme als Bestandteil des Schulalltags sind üblich. Öffentliche bzw. staatliche High Schools sind in der Regel  besonders behindertengerecht gebaut.

In manchen Fällen und je nach Zielland ist eine vorherige Klärung der Möglichkeiten notwendig. Dabei geht es um die Sicherstellung angemessener Betreuung des Teilnehmers während des Auslandsjahrs.

Welche Voraussetzung muss man für eine Teilnahme erfüllen?

Eine Teilnahme an diesem Programm ist nur aber nur möglich, wenn der Schüler seinen Alltag eigenständig bewältigen kann. Das heißt ohne tägliche Hilfe, wie zum Beispiel beim Anziehen oder bei der Körperpflege auskommt, unabhängig vom Grad der Behinderung.

Natürlich müssen alle Interessenten die gleichen Voraussetzungen erfüllen: Anpassungsfähigkeit, persönliche Reife, Toleranz, Interesse an der fremden Kultur, Bereitschaft am Leben der Menschen teilzunehmen usw.

Fazit: Will ein Schüler an einem High School-Programm teilnehmen, stellt die besondere Herausforderung des Schülers nicht zwangsläufig ein Hindernis für den Auslandsaufenthalt dar.

Amerika Argentinien Australien Belgien
Brasilien Chile Costa Rica England
Frankreich Großbritannien Irland Kanada
Mexiko Neuseeland Schottland Spanien
Südafrika USA    


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